Radkäppchen und der böse Golf Stand 2020

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

als ich 2016 die nachfolgenden Zeilen auf den Bildschirm brachte, hatte ich noch keinen „blassen Schimmer“ und auch kein richtiges Gefühl dafür, was dieser Skandal in den folgenden vier Jahren bis dato tatsächlich lostreten würde.

Viele „kleine“ Dinge
haben oft  RIESIGE Auswirkungen
und verändern das Leben
ganz vieler Menschen
von heute auf gestern,
so auch die Märchen, welche uns die Autoindustrie jahrelang erzählt hat.

Daher meine Zeilen von 2016
einfach noch mal „so“ zum Revue passieren lassen.

Radkäppchen

Nun, vier Jahre später, bin ich zum einen erstaunt, dass es endlich konkrete Anzeichen einer befriedigenden Lösung für die geschädigten Fahrzeughalter gibt und zum anderen hocherfreut, dass es gelungen ist, eine Sammelklage als Lösungsweg genutzt haben zu können.

Die Auswirkungen eines solchen Zusammenhaltes beeindrucken mich, denn wie man in der letzten Zeit in den Medien verfolgen konnte, scheuten sich die Initiatoren der Musterfestellungsklage nicht im Zweifelsfall bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen!

Es war sogar im Gespräch, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zwischen zu schalten, wodurch die Angelegenheit dann immer größere Kreise gezogen hätte.

Zwei Dinge bestechen in diesem Zusammenhang und untermauern meinen Wunsch an alle Menschen, dass wir wieder zurückkehren müssen zu den alten Werten und vor allem wieder näher zusammenrücken müssen!

Dieses Beispiel zeigt doch,

dass Einigkeit stark machen kann!

Nun bin ich gespannt, wie sich betroffenen Autobesitzer entscheiden, denn …

im DieselProzess ist zwischen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW ein Vergleich zustande gekommen! Dazu mein Glückwunsch.

VW wird berechtigten Kunden in der Zeit vom 20. März bis 20. April Angebote machen.

Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage müssten sich dann bis 20. April entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen.

Ergänzend dazu können Betroffene, die bis zum 20. April 2020 kein Vergleichsangebot erhalten oder das Angebot nicht annehmen bis zum 20. Oktober 2020 ihre Ansprüche individuell einklagen.

Das die bürokratischen Abläufe in unserem Land ganz dringend der Optimierung bedürfen, ist ein Problem, welches sich durch die Jahrzehnte, wie ein roter Faden zieht und wo wohl der Wunsch der Vater des Gedanken bleiben wird. So kommt es mir zumindest seit den 1970er Jahren vor.

Wie dem auch immer sei, wünsche ich uns allen von Herzen gerne einen skandalfreien Start in ein Woche mit vielen herrlichen Sonnenstunden und ausreichender Vitamin D Versorgung

Euer „alter Mann“

Werner Heus

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