Europäischer Datenschutztag 2017
Liebe Leser,
heute, am 28. Januar, ist:
Europäischer Datenschutztag 2017
Seit dem Jahr 2007 findet jährlich am 28. Januar der Europäische Datenschutztag statt. Er soll die Bürgerinnen und Bürger für den Schutz ihrer persönlichen Daten und die Sicherheit im Internet sensibilisieren.
2017 tritt die 2016 durch das EU Parlament verabschiedete Datenschutzreform unter dem Slogan: „EU fit fürs digitale Zeitalter“ in Kraft.
Diese Reform ist die Erste dieser Art seit dem Jahr 1995 und war schon lange überfällig. Die Novellierung passt endlich die Richtlinien des Datenschutzes an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts und das ebenso rasante, wie auch gigantische Wachstum der digitalen Medien in den letzten Jahren an.
Das Ziel der Beschlüsse ist die Rückgewinnung der persönlichen Entscheidungs- freiheit jedes einzelnen Internet-Nutzers über seine persönlichen Daten und die Schaffung eines qualitativ hohen und EU-weit einheitlichen Datenschutzes.
Was ändert sich im Wesentlichen?
Das Recht auf Vergessenwerden
Unter bestimmten Bedingungen haben EU-Bürger das Recht sich an die Suchmaschinenbetreiber, wie z.B.: Google, Yahoo, Bing, etc. zu wenden, um ihre gespeicherten Daten löschen zu lassen. Dieses Recht besteht dann, wenn die Personenbezogenen Daten nicht von öffentlichem Interesse oder veraltet sind.
Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person
Sollten Unternehmen die persönlichen Daten von EU-Bürgern für ihre eigenen Zwecke verwenden, ist zukünftig die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person notwendig und diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit
Persönliche Daten, beispielsweise in sozialen Medien, sollen zukünftig auf Verlangen des betroffenen EU-Bürgers von einem Anbieter zum anderen übertragbar sein.
Die genaue Umsetzung dieses Rechts ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht gesichert.
Das Recht über Datenschutzverletzungen bezüglich der eigenen Person informiert zu werden
In diesem Zusammenhang gibt es wesentlich schärfere Sanktionierungen bei Verletzungen des Datenschutzes durch Unternehmen, die nun zu einer Strafzahlung von bis zu 4% ihres weltweiten Jahresumsatzes verurteilt werden können.
Eine weitere für mich vor allem sehr interessante Neuerung betrifft die EU-weite Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Neue Mindeststandards in der Verarbeitung und dem internationalen Austausch sollen zukünftig dafür sorgen, dass zum einen die Privatsphäre von Opfern und Tätern europaweit gewahrt bleibt, zum anderen jedoch ein verbesserter internationaler Austausch von persönlichen Daten durch Polizeibehörden möglich wird und so vor allem die Terrorismusbekämpfung ganz deutlich forciert werden kann.
Den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurde eine Frist von zwei Jahren gewährt, um die oben genannten Punkte dieses Beschlusses in nationales Recht umzuwandeln. Aufgrund von geltenden Ausnahmen haben sowohl Dänemark, als auch Großbritannien (durch den Brexit) die Option nach einer Frist von sechs Monaten zu entscheiden, ob die Regelungen tatsächlich in geltendes Recht umgewandelt werden.
In der Hoffnung, dass die Umsetzung dieser Beschlüsse nun zügig und reibungslos vonstatten geht, sehe ich positiv in die Zukunft und wünsche uns allen ein erholsames Winterwochenende
Werner