Alles fing harmlos mit einer Einladung für ein Gutachten an

Liebe Leserinnen und Leser,

manchmal geht das Leben mit uns schon recht seltsame Wege und man kommt aus dem Staunen beinahe nicht mehr heraus.

Wer diesen Blog verfolgt, weiß, dass ich mich tapfer mit einer seltenen Muskelschwächeerkrankung – Myasthenia, gravis – herumschlage, aus dem Krankengeldbezug seit Februar 2017 ausgesteuert bin, zur Zeit Arbeitslosengeld I empfange und bisher nur 20 Prozent Grad der Behinderung zugesprochen bekommen habe.

Vor sechs Monaten habe ich einen Antrag auf eine Weiterbildungsmaßnahme bei meinem Rententräger gestellt, woraus bisher lediglich eine Einladung zu einem Gutachter entstanden ist und da möchte ich einsteigen:

das Schreiben des Rententrägers enthielt nur die Information, dass sich ein Arzt zwecks Terminvereinbarung mit mir in Verbindung setzen würde, dessen Name und eine Adresse in Hamburg. Neugierig, wie ich nun mal bin, wollte ich gerne wissen, wann in etwa ein Termin zur Begutachtung stattfinden könne, da ich vermutete, dass ich darauf lange warten müsse. Also, googelte ich den angegebenen Namen und stellte fest, dass es unter der angegebenen Adresse zwar eine neurologische Praxis gibt, aber nicht den angegebenen Herrn Prof. Dr. med!

Zwei Tage und unzählige Besetztzeichen später gelang es mir schließlich die Praxis telefonisch zu erreichen  und bekam lediglich die Auskunft, dass der Herr Prof. dort einen Raum angemietet habe, um Gutachten zu erstellen. Die Adresse oder etwa die Telefonnummer wurden mir aus Datenschutzgründen verweigert, wofür ich auch vollstes Verständnis habe.

Dann bekam ich recht zeitnah eine Einladung zum 24. August 2017, 20:15 Uhr in besagter Praxis in Hamburg und fuhr von Uelzen aus (120 km) dort hin, um gesagt zu bekommen, dass ich mehrere Schreiben, die ich definitiv nie bekommen habe – an dieser Stelle ein „Hoch“ an die Deutsche Post! – nicht beantwortet hätte, der Termin daher hinfällig wäre und meine Papiere bereits geschreddert seien.

Bums, stand ich da, wie ein begossener Pudel!

Na einem sehr konstruktiven Gespräch bin ich dann mit Herrn Prof. Dr. med. so verblieben, dass wir beide den Rententräger informieren, um die Sache über die Bühne zu bekommen. Am 25. August fuhr ich dann von Uelzen zu meiner Lebensgefährtin nach Berlin. Kurz nach der Ankunft am Nachmittag checkte ich meine Emails und dort stand etwas von einem neuen Termin, am Montag, dem 28. August um 20:15 Uhr. 

Bums, stand ich wieder da, diesmal völlig erstaunt!

Und so reiste ich dann am Montag, dem 28. August 2017 von Berlin aus (300 km) erneut nach Hamburg  – Rand-Info: für ein Gutachten müssen normalerweise drei (3) Gutachter zur Auswahl gestellt werden, von denen man sich einen aussuchen kann, aber für Myasthenia, gravis gibt es laut Rententräger nur diesen einen! – und nahm den Termin ordnungsgemäß wahr.

Und während dieses Termins staunte ich wahrlich nicht schlecht, ob der Informationen, welche ich durch hartnäckiges Fragen bekam:  

  1. war der Herr Prof. Dr. med. überhaupt nicht davon angetan, dass ich eine Lidhebe-OP durchführen lassen will – mein rechtes Augenlid hing zu Beginn der Erkrankung bis zu zwei Drittel herunter, was sich nach der Findung des geeigneten Medikamentenmixes zwar auf ein Drittel verbessert hat, aber immer noch eine starke Einschränkung der Sehkraft zur Folge hat – und behauptete man könne das medikamentös in den Griff bekommen! Da hat mir ein Jahr Medikamenteneinnahme etwas anderes gezeigt und egal, der OP-Termin, 5. Dezember 2017, steht eh schon!
  2. Während alle anderen Ärzte in Kliniken, Reha-Zentren, etc. mir eine Tageshöchstdosis an Mestinon – das ist das Medikament, welches bei der Myasthenia, gravis hilft – empfohlen haben, behauptet der Herr Prof. Dr. med ich könne es unbegrenzt einnehmen, zumindest solange es mein Körper aushält. Na ja, da war ich doch wirklich erstaunt und
  3. und das war für mich das Wichtigste:

ich bat Herrn Prof. Dr. med. mir auch eine Kopie seines Gutachtens zukommen zu lassen, da ich große Stücke darauf setze, dieses beim Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung mit zu verwenden. Im Katalog für den Grad ist die Myasthenia, gravis nicht erfasst, sondern nur Muskelschwächeerkrankungen, pauschal und die Kriterien sind auch nicht besonders gut erfasst. Ich gehe davon aus, dass das Gutachten recht aussagekräftig ausfällt und meinen Antrag wirkungsvoll unterstützen könnte. Ich bekomme jedoch erst einmal keine Kopie des Gutachtens, denn da der Rententräger der Auftraggeber ist, habe ich keinen Anspruch. Und erst, wenn der Rententräger mir einen Bescheid erlässt, der sich auf dieses Gutachten beruft, kann ich Akteneinsicht bekommen!

Da habe ich wieder kräftig was dazugelernt und ich hoffe, dass es für Euch auch interessante Informationen sind.

Werner

 

 

 

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