Schutzbefohlen bedeutet anvertraut sein

Liebe Leserinnen, liebe Leser

was ich völlig faszinierend finde, dass sich ein angeblicher „Waldläufer“, der nach eigenen Angaben tot ist und seine kuriosen Mitläufer seit geraumer Zeit mit dem Thema: Altenpflege beschäftigen und DAS  u.a. mit geistigem Müll, wie als Dauerthema: der Rettichstrafe, die an Perversion kaum mehr zu überbieten ist, hat mich als examinierter Altenpfleger, leider aufgrund von schwerer Erkrankung nicht mehr berufstätig,

bewogen auf das Thema: SCHUTZBEFOHLENE explizit einzugehen!

 

Was definiert der Gesetzgeber? 

Bei Schutzbefohlenen handelt es sich um Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert sind. Im StGB gibt es einige Vorschriften, die gegenüber Schutzbefohlenen verübte Taten aufgrund der größeren Verwerflichkeit härter bestrafen, so z.B. die Misshandlung (siehe Misshandlung) von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB oder der sexuelle Missbrauch (siehe Sexueller Missbrauch) von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB.

Schutzbefohlene im Sinne des § 225 StGB sind Personen unter 18 Jahren sowie solche Personen, die aufgrund Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos sind. 

Im Jahre 2004 wurde für uns, Menschen mit Herz und Hand, die als „Poabwischer“, etc. „verschrieenen“ Altenpfleger unser Tun endlich ein in der Gesellschaft anerkanntes Berufsbild.

Die examinierten Altenpfleger stehen, und wenn sie ihre Arbeit noch so gewissenhaft ausführen, immer mit einem Bein im „Knast“.

Unsere Dienstanweisung fängt mit einer Stellenbeschreibung an, unsere Philosophie wird in den Einrichtungen unter einem Pflegeleitbild vorgegeben und über allem Handeln steht ein Satz aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes:

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

 

Ich selbst habe viele Jahre in sogenannten „Geschlossenen Bereichen“, die man nur durch eine zahlen gesicherte Kombination überhaupt betreten kann und in geronto-psychiatrischen Einrichtungen mit austherapierten Alkoholikern, Drogenkranken, Borderline-Syndrom oder gar BPS, Psychopathen, Schizophrenen, teilweise Dementen und das auch noch als Nachtwache, in einem Beispiel mit 28 solchen zu Pflegenden alleine als Nachtwache gearbeitet, dabei unter anderem bis auf einen Zahn durch einen fürchterlichen, wenn auch unbeabsichtigten Schlag eines Dementen, alle Zähne im Oberkiefer verloren, lag mehrere Minuten bewusstlos herum, bevor ich „irgendwie“ die Nachtwachen aus den anderen Wohnbereichen zu Hilfe rufen konnte!, aber das ist mir alles egal, denn ich habe mir trotz allem eins immer bewahrt, nämlich Altenpfleger mit Herz und Hand zu sein und zu bleiben.

Auf den Punkt gebracht, hatte ich sehr oft mit Schutzbefohlenen zu tun.

Der liebe Gott hat mir so etwas wie goldene Hände und die richtigen Instinkte für den Umgang mit schwierigen Situationen gegeben, sodass ich in 99 Prozent aller Fälle immer passable Lösungen für extrem schwierige Pflegesituationen instinktiv gefunden habe.

Wohl wissend, dass der Bewohner einer Pflegeeinrichtung eine „Wunderwaffe„, nämlich einen roten Kopf für eine Klingeleinrichtung sein Eigen nennen darf, bin ich bereits bei der Grundpflege auf die kleinen Wünsche meiner Schutzbefohlenen eingegangen und habe eben z.B. auf Wunsch an Stellen eingecremt, wo nichts war, aber der Mensch war in diesem Moment zufrieden und DAS war das Wichtigste.

Ich habe leider, leider viele Situationen erlebt, die mich betroffen gemacht haben:

eine Altenpflegerin steht vor einen Dementen und zeigt ihm eine ganze Vogelschar … pfui  

eine Altenpflegerin lässt eine frisch gebadete voll Demente, also Schutzbefohlene, mit nassen Haaren und nur dem Bademantel bekleidet bei 7 Grad minus 1 Stunde und 15 min. direkt vor dem einem geöffneten Fenster stehen! … pfui 

 

Es gibt in meinen Augen nur noch eins, was noch viel schlimmer ist, nämlich

„Pflegemütter“ ohne jegliches Verantwortungsbewusstsein!

Wie kann es sein, wenn man weiß, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, dass eine Pflegemutter ihre 1-2 Jahre alten Pflegekinder, also Schutzbefohlene mit in einen Raum nimmt, wo sie raucht! ???

Wie kann es sein, dass eine Pflegemutter ihre Pflegekinder im Kinderzimmer „verbarrikadiert“, weil sie ständig wichtige Dinge im Internet „erledigen“ muss, während die Kinder schreien, weinen, Aggressionen entwickeln, alles in Wut durch die Gegend schmeißen und sich dabei auch noch Verletzungen zufügen! ???

Und wie kann es sein, dass eine Pflegemutter, die Durchfall, Erbrechen und Fieber hat, ein wenige Monate altes Baby, also ganz besonders Schutzbefohlen von oben bis unten „ableckt“, Küsschen hier, Küsschen da! ???

Das ist schon nicht mehr nur grob fahrlässig, sondern in meinen Augen vorsätzliche Gefährdung der Gesundheit, aber ein Baby kann sich ja nicht wehren, nicht sprechen – clever, clever … pfui  

Wie kann der Staat solchen Menschen überhaupt Schutzbefohlenen anvertrauen?

Ganz einfach – er weiß es ja nicht und bei dem vielleicht einmal im Jahr stattfindenden Kontrollbesuch wird von der Pflegemutter natürlich die „perfekte Show“ abgeliefert!

Clever sind solche „Pflegemütter“ ja.

Und ganz besonders solche, die aufgrund eigen verschuldeter körperlicher Einschränkungen nicht einmal in der Lage sind, um einen Kinderwagen aus dem Keller zu holen, damit das SCHUTZBEFOHLENE sein Recht auf Teilhabe am normalen Leben, sprich mal an die frische Luft zu kommen, wahrnehmen kann!

Altenpfleger, die tagtäglich der „Beobachtung“ durch zu Pflegende, Angehörige, Kollegen und Vorgesetzte unterliegen, wären längst abgemahnt, gekündigt worden, hätten das Examen zurückgeben müssen und in der Folge Berufsverbot bekommen!

Pflegemütter können allen Anschein nach machen, was sie wollen, brauchen nicht mal eine Ausbildung, keinerlei Fortbildung oder gar den Nachweis sozialer Kompetenz!

Ich bin mir nicht sicher, ob DAS alles mit rechten Dingen zugeht!

Werde mich mal schlau machen, entsprechende staatliche Stellen, sowie auch unseren neuen Gesundheitsminister  dazu befragen und bin total gespannt auf die Antworten.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen von Herzen gerne einen erfolgreichen Tag.

Werner

 

 

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