Gedanken zum Europäischen Datenschutztag 2019

Liebe Leserinnen, liebe Leser

heute, am Montag, dem 28. Januar, ist:

Europäischer Datenschutztag 2019

Seit dem Jahr 2007 findet jährlich am 28. Januar der Europäische Datenschutztag statt.

Er soll die Bürgerinnen und Bürger für den Schutz ihrer persönlichen Daten und die Sicherheit im Internet sensibilisieren.

2017 trat die 2016 durch das EU Parlament verabschiedete Datenschutzreform unter dem Slogan: „EU fit fürs digitale Zeitalter“

in Kraft.

Diese Reform war die Erste dieser Art seit dem Jahr 1995 und war somit schon lange überfällig. Die Novellierung passt endlich die Richtlinien des Datenschutzes an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts und das ebenso rasante, wie auch gigantische Wachstum der digitalen Medien in den letzten Jahren an.

Zweiundzwanzig Jahre lang hat man das Internet „schleifen“ lassen und heute sieht man die Ergebnisse in  Form von Kinderpornographie, Rechtsradikalismus, Terrorismus, etc. und all das andere Schindluder, welches im Netz getrieben wird!

Das Ziel der Beschlüsse ist die Rückgewinnung der persönlichen Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Internet-Nutzers über seine persönlichen Daten und die Schaffung eines qualitativ hohen und EU-weit einheitlichen Datenschutzes.

Was änderte sich im Wesentlichen?

Das Recht auf Vergessenwerden

Unter bestimmten Bedingungen haben EU-Bürger das Recht sich an die  Suchmaschinenbetreiber, wie z.B.: Google, Yahoo, Bing, etc. zu wenden, um ihre gespeicherten Daten löschen zu lassen. Dieses Recht besteht dann, wenn die Personenbezogenen Daten nicht von öffentlichem Interesse oder veraltet sind.

Verarbeitung der Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person

Sollten Unternehmen die persönlichen Daten von EU-Bürgern für ihre eigenen Zwecke verwenden, ist zukünftig die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person notwendig und diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit

Persönliche Daten, beispielsweise in sozialen Medien, sollen zukünftig auf Verlangen des betroffenen EU-Bürgers von einem Anbieter zum anderen übertragbar sein.

Die genaue Umsetzung dieses Rechts ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht gesichert.

Das Recht über Datenschutzverletzungen bezüglich der eigenen Person informiert zu werden

In diesem Zusammenhang gibt es wesentlich schärfere Sanktionierungen bei Verletzungen des Datenschutzes durch Unternehmen,  die nun zu einer Strafzahlung von bis zu 4% ihres weltweiten Jahresumsatzes verurteilt werden können.

Eine weitere für mich vor allem sehr interessante Neuerung betrifft die EU-weite Zusammenarbeit von Polizei und Justiz. Neue Mindeststandards in der Verarbeitung und dem internationalen Austausch sollen zukünftig dafür sorgen, dass zum einen die Privatsphäre von Opfern und Tätern europaweit gewahrt bleibt, zum anderen jedoch ein verbesserter internationaler Austausch von persönlichen Daten durch Polizeibehörden möglich wird und so vor allem die Terrorismusbekämpfung ganz deutlich forciert werden kann.

Den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurde eine Frist von zwei Jahren gewährt, um die oben genannten Punkte dieses Beschlusses in nationales Recht umzuwandeln. Aufgrund von geltenden Ausnahmen haben sowohl Dänemark, als auch Großbritannien (durch den Brexit) die Option nach einer Frist von sechs Monaten zu entscheiden, ob die Regelungen tatsächlich in geltendes Recht umgewandelt werden.

In der Hoffnung, dass die letzten noch fehlenden Umsetzungen dieser Beschlüsse nun zügig und reibungslos vonstatten gehen, sehe ich positiv in die Zukunft, aber ich finde das die DSGVO ihre Bewährungsprobe nur bedingt bestanden hat und eine Nachbesserung notwendig ist!

und wünsche uns allen einen erfolgreichen Start in die Woche

Werner

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