Gedanken zum Cannabistag 2021

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 am Dienstag, dem 20. April ist

 

Cannabistag 2021

 

Weltweit feiern Cannabis-Freunde diesen Tag als den „Kulttag“ schlechthin.

Am Cannabistag, der auch 420, 420 Day, WeltMarihuana-Tag oder Weed Day genannt wird, findet traditionell das Anzünden eines Joints pünktlich exakt um 16:20 Uhr statt, wodurch die Bedeutung der Aussage 420 oder 420 Day ihre Erklärung findet.

Die Blüten und das Harz der Hanfpflanze werden schon seit langer Zeit von Menschen zu Genuss- oder Rauschzwecken konsumiert.

Bereits seit vielen Jahren treffen sich Cannabis-Freunde an diesem Tag in großer Anzahl auf öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise dem Londoner Hyde Park oder auf dem Campus ihrer Universität und konsumieren mit wahrem Hochgenuss Marihuana!

Neben dem gewünschten Spaßfaktor gibt es aber auch ein hohes Ziel, nämlich die Legalisierung der pflanzlichen Droge.

In diesem Sinne wird dieser Tag auch dazu genutzt, um Veranstaltungen mit politischem Charakter durchzuführen, welche für die Entkriminalisierung von nichtmedizinischem Cannabis werben.

Eine 100 Prozent schlüssige Erklärung zur Herkunft des in der Kifferszene
anerkannten Codes 420 gibt es nicht, jedoch Gerüchte, die besagen, dass der Ursprung im US-amerikanischen Marin County in Kalifornien liegt:

Fünf Jugendliche („Die Waldos“) sollen sich dort in den 1970er-Jahren immer nachmittags um 16:20 Uhr an einer Wand lehnend zum Kiffen verabredet haben und „Waldo 4/20“ soll die „Parole“ gelautet haben, die als der geheime Code für den verbotenen Genuss galt.

In der amerikanischen Schreibweise wird der 20. April als „4/20“ geschrieben, weshalb der Cannabis-Feiertag auf dieses Datum gelegt wurde.

Im Laufe der vergangenen Jahre hat sich dieser Code 420 so weit verbreitet, dass die Zahl 420 in Kombination mit einem Cannabisblatt nicht nur Musikalben, sondern auch die verschiedensten Merchandise-Artikel ziert.

Über den Ursprung der 420-Mystik existieren eine Vielzahl von weiteren Anekdoten und Gerüchten, wie etwa die Tatsache, dass 420 das Produkt aus 12 und 35 ist.

Den Zahlen aus Bob Dylans bekanntem Song:

„Rainy Day Woman no.12 and no.35“
mit dem Refrain

„Everybody must get stoned“.

(zu deutsch:  Jeder muss sich bekiffen)

Übrigens bezeichnet das Wort: Cannabis die männlichen und weiblichen Hanfpflanzen. Und auch die Inhaltsstoffe mit psychoaktiver Wirkung.
Die Fasern der Hanfpflanze werden bereits seit vielen Jahrhunderten zur Herstellung von Seilen und Stoffen verwendet.
Haschisch besteht zum größten Teil aus dem Harz der weiblichen Blütenstände.

Der Konsum der Droge Cannabis hat eine bewusstseinserweiternde Wirkung, wobei also wahlweise die Blätter und die Blüten der Cannabispflanze (Marihuana) oder aber das Harz (Haschisch) getrocknet und anschließend geraucht wird.

Das der Konsum von Cannabis bestimmte Risiken mit sich bringt, bestreiten auch die Legalisierungsbefürworter nicht, auch wenn ihnen sehr oft Verharmlosung der Fakten unterstellt wird und auf der anderen Seite wird viel Panikmache rund um die Auswirkungen von Cannabis betrieben.

Nach dem Konsum kommt es zu einer Intensivierung der aktuellen Stimmungslage, welche von grenzenloser Euphorie bis hin zur tiefen Depression gereichen kann.

Einige der Konsumenten reden dann im wahrsten Sinne des Wortes „ohne Punkt und Komma“ oder sie bekommen einen sogenannten „Lach– oder Fressflash“.

Negative Effekte sind niedergedrückte Stimmung, Verfolgungswahn, Unruhe, Angst, Verwirrtheit bis hin zu Panikreaktionen, Herzrasen, Übelkeit und Kreislaufkollaps.

Darüber hinaus nimmt die Droge auch Einfluss auf das Gefühl für Zeit und Raum, sowie das Verarbeiten von Sinneseindrücken.

Völlig unbestritten in der gesamten Diskussion ist der umfangreiche medizinische Nutzen von Cannabis, vor allem bei chronischen Schmerzpatienten und in der Palliativmedizin.
Seit März 2017 regelt das Gesetz „Cannabis als Medizin“, wann die Krankenkassen Kosten für Cannabis-haltige Arzneimittel übernimmt.
Indikationen, die für eine Verschreibung dienen können, sind beispielsweise:
Multiple Sklerose, Depressionen, Spastiken, Lähmungserscheinungen, Erkrankungen des Nervensystems, Migräne, Epilepsie, HIV und Aids oder Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapien gegen Krebs.
Als hilfreich gilt Cannabis auch bei ADHS oder Tourette-Syndrom.

Im Laufe der letzten Jahre haben sich eine wahre Fülle von Modellen, wie eine legale Cannabisabgabe funktionieren könnte, ergeben.

Eines davon, der sogenannte Cannabis Social Club (CSC),

ist für viele Befürworter auch eines der attraktivsten:

Er dient ausschließlich der Versorgung seiner Mitglieder mit hochqualitativen Cannabisprodukten, und zwar aus eigenem Anbau.

So würde ein Schwarzmarkt beinahe ausgeschlossen, die Qualität für den Endverbraucher gesichert und unser Sozialsystem, sprich die Krankenkassen, würde merklich entlastet werden.

Neben der Qualität spielen natürlich auch die Kosten eine ganz wesentliche Rolle: da ein CSC keinen Gewinn machen dürfte, fallen nur geringe Kosten für die Produktion und den kontrollierten Vertrieb des Cannabis an, die Mitglieder würden also vergleichsweise kostengünstig versorgt werden.

Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert.

Das Gesetz sieht gemäß den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen die Einrichtung einer staatlichen Stelle, der sogenannten Cannabisagentur, vor. Diese wird den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland steuern und kontrollieren.

Bis Cannabis für medizinische Zwecke aus deutschem Anbau zur Verfügung steht, wird der Bedarf über Importe gedeckt, für die die Cannabisagentur nicht zuständig ist.

Die Cannabisagentur ist ein Fachgebiet in der Abteilung Zulassung 4

(Besondere Therapierichtungen und traditionelle Arzneimittel) im

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Sie kontrolliert Anbau, Ernte, Verarbeitung, Qualitätsprüfung, Lagerung, Verpackung sowie die Abgabe an Großhändler und Apotheker oder Hersteller. Die Cannabisagentur wird das Cannabis für medizinische Zwecke nach der Ernte in Besitz nehmen.

Die Ernte wird nicht ins BfArM transportiert, nicht dort gelagert und auch nicht von dort aus weiterverteilt. Diese Schritte werden räumlich bei den jeweiligen Anbaubetrieben bzw. weiteren beauftragten Unternehmen angesiedelt sein.

Der Anbau erfolgt also nicht im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch Unternehmen, die in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren ausgewählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden. In dem Verfahren werden alle arzneimittel– und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben berücksichtigt.

ICH, persönlich, bin ganz entschieden gegen Drogenmissbrauch jeglicher Art!

Den kontrollierten Einsatz für medizinische Zwecke befürworte ich und würde gerne Eure Meinung als Kommentar hier oder unter dem Video lesen mögen.

Für die neue Woche, die heute Morgen begonnen hat, wünsche ich Euch ganz viele wärmende Sonnenstrahlen und bleibt von Corona verschont!

Toi toi toi wünscht Euer „alter“ Mann

Werner Heus

 

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