Welttag des Buches und des Urheberrechts 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

heute, am 23. April 2017, ist

Welttag des Buches
und des Urheberrechts 2017
Dieser Tag liegt mir persönlich ganz besonders am Herzen!
Zwar war ich in den vergangenen Jahren „nur“ Artikelautor, vorwiegend in englischer Sprache und international werden Autoren und deren Werke stets geachtet, aber was ich im letzten halben Jahr hier in Deutschland erlebt habe (Stichwort: Cyber-Mobbing!) sprengt gelinde geschrieben alles bisher da gewesene:
trotz dutzender Warnungen und dem eindeutigen Hinweis hier oben auf diesem Blog werden meine geschützten Bilder und Texte tagtäglich nicht nur missbraucht indem meine Links und Copyright-Verweise entfernt werden, nein in einer unbeschreiblichen Dreistigkeit werden diese sogar von einer ca. 70 Jahre alten Userin und deren Gefolgschaft durch eigene, teilweise vor Hohn und Spott triefende Copyright-Angaben ersetzt und obendrein das Ganze für breit angelegte Hetzkampagnen bishin zu Rufmord verwendet, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken, geschweige denn geltendes Recht zu beachten!
Ich werde gnadenlos dagegen vorgehen in der Hoffnung, dass soziale Netzwerke den Staat, sprich die Rechtsorgane bei der Ermittlung von Tätern nicht nur nach bestem Wissen und Gewissen, sondern mit den wahrscheinlich vorhandenen, konkreten Daten unterstützen müssen!
 
Der heutige Tag wurde 1995 von der UNESCO eingerichtet. Die Bedeutung ist sehr vielfältig, denn es geht um das Lesen, Bücher, die Kultur des geschriebenen Wortes bishin zum Schutz und den Rechten der Autoren!
Die UN-Organisation für Kultur und Bildung hat sich dabei von dem katalanischen Brauch inspirieren lassen, zum Namenstag des Volksheiligen St. Georg Rosen und ebenso Bücher zu verschenken.
Über dieses wundervolle Brauchtum hinaus hat der 23. April auch aus weiteren Gründen weltweit besondere Bedeutung, denn der 23. April ist der Todestag von William Shakespeare und Miguel de Cervantes. 
(Bildquelle: Autorenwelt.de)

Seit dem Jahr1996 wird der „Welttag des Buches“ auch in Deutschland gefeiert. Rund um diesen Tag erhalten etwa 850.000 Schülerinnen und Schüler das Welttagsbuch mit dem Titel: „Ich schenk dir eine Geschichte“.

Diese Buch-Gutschein-Aktion ist eine deutschlandweite Kampagne mit dem Ziel der Leseförderung, der ich meinen vollsten Respekt, sowohl was die Geste, als auch den pädagogischen Wert betrifft, ausspreche!

Mit diesem Welttagsbuch soll Kindern der 4. und 5. Klassen bundesweit die Freude am Lesen nahe gebracht werden.

Gegen Vorlage eines Gutscheins können sich diese Schüler in einer der 3.500 teilnehmenden Buchhandlungen das Buch abholen.

„Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von der Stiftung Lesen, dem Börsenverein, der Deutschen Post, dem cbj Verlag, sowie dem ZDF und steht unter der Schirmherrschaft der Kultusminister der Länder.

Durch das Lesen eines Buches oder den Genuß eines Hörbuches findet meiner Meinung nach eine Sensibilisierung statt, welche es möglich machen sollte andere Menschen über geografische, religiöse und kulturelle Grenzen hinaus, verstehen zu lernen.

Einige gut gemeinte Info`s zum Urheberrecht:
Geltungsbereich
Grundsätzlich besteht Urheberrecht bei allen „persönlich geistigen Schöpfungen“,  unter anderem Texte, Bilder, Logos und selbst Schriften.
Urheberrecht ist nicht verkäuflich
Grundsätzlich behält der Urheber immer sein Recht an seiner persönlich geistigen Schöpfung. Dies betrifft Autorinnen und Autoren, Fotografinnen und Fotografen, Grafikerinnen und Grafiker.
Dieses Recht besteht noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Ein eventuelles Nutzungsrechte einräumen:
Der Urheber kann einem Zweiten die Nutzung seiner Schöpfung einräumen.
Die zuvereinbarenden Rahmendaten betreffen zeitliche und räumliche Ausdehnung, Nutzungsart (Medien) und die Weitergabe an Dritte.
Im Zweifel, das heißt, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, ist von einer einfachen Nutzung auszugehen.
Entsprechend der Ausdehnung der Nutzungsrechte verändert sich das Honorar.
Diese eingeräumten Nutzungsrechte beinhalten aber nicht das Recht auf Eingriff in das Bild, den Text oder die Grafik.
Urheberrecht im Internet:
Das Urheberrecht gilt natürlich auch im Internet:
Was im Internet nicht ausdrücklich zur kostenlosen Nutzung freigegeben wird, ist durch das Urheberrecht geschützt.
Deshalb gilt auch dort, dass Bilder und Texte nur mit Genehmigung des Urhebers sowie mit voller Namensnennung verwendet werden dürfen!
Eingriffe (Änderungen, Bearbeitungen, Kürzungen) sind nur mit Genehmigung des Autors oder des Fotografen erlaubt.
Zitate ohne Freigabe des Urhebers dürfen nur zur Erläuterung oder Argumentation verwendet werden, nicht als alleinstehender Text!
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Wenn man Fotos posten will, was gilt es zu beachten?
Grundsätzlich müssen Fotografierte vor der Veröffentlichung einwilligen.
Ob Fotos die Privatsphäre verletzen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Zulässig sind Aufnahmen, wenn sie zeitgeschichtlich relevant sind und ein öffentliches Informationsinteresse besteht.
Die Einwilligung der Abgebildeten zur Aufnahme und zur Veröffentlichung sollte,
wenn möglich, schriftlich dokumentiert werden.
Bei Gebäuden besteht ein Hausrecht, das sich auf den umbauten Raum und das
angrenzende Gelände bezieht. Dies gilt auch für Gebäude, die ohne Behinderung zugänglich sind (Bahnhof,Flughafen, Kirche).
Für diese Gebäude benötigt man eine Genehmigung des Besitzers oder Mieters.
Jede Aufnahme, die vom öffentlichen Raum (Straße, Bürgersteig) aus gemacht
wird, ohne etwa einen Zaun zu übersteigen, berührt das Hausrecht nicht.
Auch hier gilt:
im Zweifelsfall bei den Verantwortlichen unbedingt Interesse anmelden und
Genehmigung einholen.
(Hinweis: Die Frage nach Markenrechten, etwa die der Deutschen Bahn, ist losgelöst vom Hausrechtund damit zusätzlich zu beachten.)
Ausnahmen beim Urheberrecht:
Die Zustimmung des Fotografen zur Veröffentlichung ist unverzichtbar. Ausgenommen
sind nur über eine Agentur gekaufte Bilder
(mit entsprechenden Regelungen im Vertrag),
Bilder von erworbenen Foto-CDs
(mit entsprechenden Lizenzen im Vertrag)
und Bilder aus dem Netz,
die ausdrücklich zur kostenlosen Nutzung freigegeben sind und auch in diesen Fällen ist eine Quellenangabe unverzichtbar.
Ich hinterlege einen Großteil meiner Bilder und Texte digital und codiert bei einem Notar, denn durch die notarielle Hinterlegung wird der unumstößliche Beweis über den Schöpfungszeitpunkt geschaffen, womit verhindert wird, das sich andere als Urheber ausgeben und geistiges Gut oder Ideen gestohlen werden. Bei einer Einzelhinterlegung fallen ca. 15€ an Notarkosten an und eine Monats-„Flatrate“ liegt bei ca. 100€. Wer nähere Informationen benötigt, möge mich bitte über das Kontaktformular anschreiben…ich helfe gern.
Nun, aber genug der Worte.
Ich wünsche Euch von Herzen gerne einen sonnigen erholsamen Sonntag mit vielen schönen Momenten Werner

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