Nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

heute, am Samstag, dem 17. Juni 2017, ist:

Nationaler Gedenktag des Deutschen Volkes 2017

 

Im Juni 1953 ist die Lebensmittelversorgung knapp, es haben sich lange Schlangen vor den Geschäften gebildet und in der Nacht gibt es keinen Strom. Die Menschen in der DDR sind mehr als unzufrieden, die Verbitterung wächst, als das SED-Regime Arbeitsnormen erhöht, was einer Lohnkürzung gleichkommt.

Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, beginnen zu streiken. Innerhalb weniger Stunden greift der Aufstand auf mehr als siebenhundert Orte über, weitet sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus.

Mit Hilfe sowjetischer Truppen schlägt das damalige SED-Regime diesen Aufstand mit Panzern blutig nieder.

Im Gedenken an den Aufstand in der DDR erklärt die damalige Bundesrepublik Deutschland den 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit“ und zum gesetzlichen Feiertag. Bereits am 4. August 1953 wird ein entsprechendes Gesetz dazu erlassen. Der 17. Juni soll an die Menschen erinnern, die für ihre Rechte und ihre Freiheit gekämpft und unter der Niederschlagung des Aufstands gelitten haben. Vor allem aber soll er daran erinnern, dass die beiden geteilten deutschen Staaten, dass Ost und Westdeutschland, zusammengehören.

Auch wenn der 17. Juni kein Feiertag mehr ist, so gehört doch der Aufstand in Ost-Berlin und der DDR zu den prägendsten und bedeutendsten Ereignissen der jüngeren deutschen Geschichte. Ohne den 17. Juni lässt sich die deutsche Geschichte der vergangenen Jahrzehnte nicht erklären. Die Fluchtbewegung in den Folgejahren und die „Abstimmung mit den Füßen“ ließe sich ebenso wenig nachvollziehen, wie der Bau der Mauer, die systematische Verfolgung Andersdenkender, die Proteste gegen das Regime oder die Friedliche Revolution.

Schon aus den genannten Gründen muss der 17. Juni ein Gedenktag bleiben.

  In erster Linie jedoch, weil gerade dieser Tag das Bewusstsein dafür schärft, was Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie bedeuten.

Nach der Wiedervereinigung hat der Einigungsvertrag, der am 29. September 1990 in Kraft getreten ist, den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit und zum staatlichen Feiertag erklärt.

Der 17. Juni bekam den Status eines Gedenktages. Der Feiertag wurde zwar aufgehoben, aber dennoch wird nach wie vor an die Ereignisse des Juni 1953 gedacht: es gibt Ausstellungen, Vorträge, Diskussionen und diverse andere Veranstaltungen, denn der Tag droht in Vergessenheit zu geraten.

Die Bundesregierung hält das Gedenken auf vielfältige Weise lebendig:

jedes Jahr findet am „Mahnmal des Volksaufstandes“ auf dem Friedhof Seestraße in Berlin-Wedding eine Gedenkstunde statt, wo Personen des öffentlichen Lebens mit Ansprachen erinnern und durch eine Kranzniederlegung der Opfer des 17. Juni gedenken.

Bundesweit werden zum Zeichen des Gedenkens Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, beflaggt.

Ich wünsche uns allen von Herzen gerne, dass sich solche Ereignisse nicht mehr wiederholen

Werner

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